Kinder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr2017 wurden laut statistischen Bundesamt 15 radfahrende Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr getötet, 2016 waren es 5. Richtiges Verhalten von Kindern im Straßenverkehr und das elterliche Vorbild kann das Unfallrisiko vermindern.
Bei jüngeren Verkehrsteilnehmern sind Seh- und Hörvermögen noch nicht vollständig entwickelt. Es fällt Ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Außerdem lassen sie sich leicht ablenken. Kinder lernen frühestens mit 8 Jahren, mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie Fahrtrichtung und Umfeld im Blick haben.
Die ersten Übungen sollten immer unter Aufsicht auf Plätzen ohne Verkehr stattfinden. Der ADAC empfiehlt, Kinder erst nach der schulischen Fahrradprüfung in der 4. Klasse alleine mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Gelernte Verhaltensregeln sollten Eltern immer wieder in der Praxis überprüfen.
Auch für die kleinen Radfahrer gelten die Grundregeln und Verkehrszeichen im Straßenverkehr. Dass heißt, ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wie sieht ein sicheres Kinderfahrrad aus?Aus Sicherheitsgründen sollte man beim Kauf eines Kinderfahrrads auf folgendes achten:
- leichtgängige Scheiben- oder Handbremsen
- Daumenschalthebel oder Drehgriff-Schalthebel (am Lenker)
- Halogenscheinwerfer oder LED-Leuchten und geschützt verlegte Lichtkabel
- leistungsstarker, leichtgängiger Dynamo
- oder batteriebetriebene Lichtanlage für Scheinwerfer und/oder Rücklicht, die auch im Stand zum Beispiel beim Halten an der Ampel leuchtet
- gesicherte Schraubverbindungen
- Leuchtstreifen an den Reifen
Als Faustregel für die richtige Größe des Fahrrads gilt, ein bequemer Stand mit beiden Beinen auf dem Boden, wenn es auf dem Sattel sitzt und aufrecht sitzend den Lenker bedienen kann. Folgende Reifengrößen können gelten:
- 18 Zoll für 112 bis 125 cm Körpergröße
- 20 Zoll für 125 bis 140 cm Körpergröße
- 24 Zoll für 140 bis 160 cm Körpergröße
- 26 Zoll ab 160 cm Körpergröße
- 28 Zoll ab 170 cm Körpergröße
Mit oder ohne Helm?NIE ohne Helm! Und als Eltern der Vorbildfunktion bewusst sein.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte 2017 erschreckende Zahlen: Nur 17 Prozent aller Fahrradfahrer tragen einen Helm. Dafür aber 76 Prozent aller Kinder von 6 bis 10 Jahren. Ein Helm verhindert zwar keine Unfälle, lässt aber Kopf- und Hirnverletzungen deutlich weniger schwer ausfallen.
Achtet beim Kauf auf das CE-Zeichen, dass der Helm gut sitzt und nicht rutscht. Er sollte außerdem dem Kind gefallen, da der Helm dann gerne getragen wird. Der Kinngurt sollte stets so eingestellt sein, dass er eng anliegt.
Sichtbarkeit im Dunkeln25 Meter. Weiter ist ein Kind selbst bei guten Sichtverhältnissen in der Dunkelheit nicht zu erkennen, wenn es dunkle Kleidung trägt. 40 Meter dagegen, wenn es helle Kleidung trägt. Zu bedenken gilt, eine Sekunde Fahrtzeit bei 50 km/h ergibt 13,8 Meter. Je früher also der Radfahrer erkannt wird, desto besser.
Erhöhen lässt sich die Sichtbarkeit mit Sicherheitsweste und Reflektoren an der Kleidung. Dann sieht ein Autofahrer das Kind bereits aus einer Entfernung von 130 bis 140 Metern.
Wo dürfen Kinder Rad fahren?Das ist gestaffelt:
- Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren.
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.
- Kinder ab 10 Jahren müssen Radweg oder Fahrbahn nutzen.
So lange das Kind den Gehweg benutzt, muss es zum Überqueren einer Straße absteigen und das Rad über die Straße schieben.
Ist ein Radweg vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter 8 Jahren benutzen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen.
Wer darf welche Kinder transportieren oder begleiten?Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, wer ein Kind auf dem Rad transportieren kann, wie alt das transportierte Kind sein darf und worauf bei der Begleitung Rad fahrender Kinder zu achten ist.
- Die bleitende oder transportierende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Das transportierte Kind darf maximal 7 Jahre alt sein.
- Der Transport darf nur in für den Kindertransport vorgesehenen Anhängern (maximal 2 Kinder) oder in Kindersitzen erfolgen.
- Die Begrenzung auf das vollendete 7. Lebensjahr gilt nicht für das Befördern eines behinderten Kindes.
Seit Ende 2016 ist es erlaubt, dass Eltern ihr Kind auf dem Gehweg begleiten dürfen. Dabei gilt: Beim Überqueren der Straße müssen beide absteigen und schieben.
Begleiten mehrere Erwachsene oder Aufsichtspersonen über 16 Jahren ein oder mehrere Kinder fahren Sie getrennt. Denn nur eine Aufsichtsperson darf je ein oder mehrere Kinder auf dem Bürgersteig begleiten.
Das gilt natürlich nicht für baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege, denn dort dürfen Kinder jeden Alters unterwegs sein.
Haftung2002 wurde die Altersschwelle für die Haftung von Kindern im motorisierten Verkehr auf 10 Jahre heraufgesetzt. Das heißt: Ein noch nicht 10-jähriges Kind wird bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr oder einem Schienenfahrzeug regelmäßig von der Haftung ausgenommen und muss sich auch bei seinen eigenen Schadensersatzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Bei Delikten wie zum Beispiel dem Zerkratzen von Autos liegt die Altersgrenze jedoch schon bei 7 Jahren.
Quellen:
ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil Club: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/kinder-fahrradfahren-strassenverkehr/
ADFC, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.: https://www.adfc.de/artikel/rechtliche-bestimmungen-bei-kindertransport-und-begleitung/