Die Ränge haben keinen Einfluss auf eure Berechtigungen innerhalb bestimmter Foren. Das heißt, wer viel schreibt und viele Beiträge verfasst, der verfasst eben viele Beiträge. Mehr aber auch nicht. Es steckt also kein Belohnungssystem dahinter. Also bitte, schreibt nur Beiträge, wenn ihr auch etwas zu sagen habt. Ausufernde Spammerei wird durch Löschen der betreffenden Beiträge im mildesten, mit dem Bannen oder Blocken der jeweiligen Schreiber im Schlimmsten falle geahndet.
Hier also nun die auf diesem Forum zu erlangenden Titel.

Knecht
Ein Knecht ist ein Arbeiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Hofknecht, Stallknecht oder Hausknecht, im Gewerbe als Holzknecht, Fuhrknecht, Mühlenknecht, im Kriegswesen als Edelknecht, Waffenknecht und Landsknecht. In der Gerichtsbarkeit als Henkersknecht oder Richterknecht.
Die weibliche Entsprechung des Knechts ist die Magd.

Bauer (Häusler)
Die aus dem Feudalismus stammende Bezeichnung Häusler kennzeichnet die Besitzer kleinster Anwesen. Es waren Dorfbewohner, die ein kleines Haus und dazu kein oder nur wenig eigenes Land besaßen sowie nur über wenig oder gar kein Vieh, insbesondere kein Pferd oder einen Arbeitsochsen verfügten.
Häusler traten in größerer Zahl ab dem 16. Jahrhundert auf. Die dörfliche Gemarkung war zu dieser Zeit bereits weitgehend unter Hufnern und Gärtnern aufgeteilt. Für die Häusler blieben so oft nur Erwerbsmöglichkeiten als Kleinhandwerker, Dienstboten, Tagelöhner, Schulmeister oder Hirten übrig. Trotzdem bedeutete für sie der Hauserwerb einen sozialen Aufstieg innerhalb des Dorfes.

Bauer (Hufner)
Ein Hufner, auch Hüfner genannt, ist ein Bauer, der als Grundbesitz eine, mehrere oder einen Teil einer Hufe Land bewirtschaftet. In manchen Gegenden existierten auch völlig abweichende Bezeichnungen, wie zum Beispiel Ackermann, Pferdner oder im Obersächsischen auch besessene Mann oder besessene Männer.
Der Hufner war Vollmitglied der Gemeinde der Bauern, besaß Mitspracherecht in der Gemeinde und durfte die Allmende nutzen. In der dörflichen Sozialhierarchie standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines Hofes mit Land von, regional unterschiedlich 30 bis 100 Morgen, vor den Gärtnern und Häuslern. Im Gegensatz zu diesen konnten sie im Dorf das Schöppenamt ausüben.

Müller
Als Müller wird der Handwerksberuf bezeichnet, dem die (häufig industrielle) Herstellung von Mehl oder Gewürzen, Pflanzenöl oder auch Futtermitteln obliegt. Daneben nennt man den Besitzer oder Betreiber einer Mühle Müller, auch wenn diese Mühle heute kein klassisches Müllerhandwerk mehr betreibt. Zugleich ist Müller auch der häufigste Familienname des deutschen Sprachraumes.
Mittelalterliche Bauern waren bei der Kornverarbeitung abhängig von ihm, wenn der Grundherr eine Mühlenpflicht einführte, der Bauer also nicht mehr selbst von Hand mahlen durfte.

Schmied
Schmied ist die Berufs- und Handwerksbezeichnung für eine Person, deren Hauptaufgabe das Schmieden (Freiform- oder Gesenkschmieden) von Metall in handwerklicher oder industrieller Arbeit ist. Das Gesenkschmieden mit Hilfe von Hohlformen (Gesenk) stellt deutlich geringere Anforderungen an die Kunstfertigkeit des Schmieds als das Freiformschmieden. Die Werkstatt eines Schmieds ist die Schmiede.
Im Mittelalter sind alle von ihm abhängig, die Metall bearbeitet haben wollen, ob Bauer oder Edelmann. Das verleiht ihm eine gewisse Position, aus der er verhandeln kann.

Schultze
Der Schultheiß oder Schuldheiß bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herrn (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte, Schultes oder Schulze. Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege.
Der Schultheiß war meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Im friesischen und fränkischen Recht war er ein Hilfsbeamter der Grafen, betraut mit der Einziehung von Geldern und der Vollstreckung von Urteilen, meist auch Hundertschaftsführer. Gleichartige oder ähnliche Amtsstellungen waren Amtmann, Dorfrichter, Erbrichter, Fronbote, Gerichtskretscham, Greve, Meier, Schiedsmann, Vikar, Villicus, Vogt, Woith (in alphabetischer, nicht zeitlicher Reihenfolge).

Knappe
Schildknappe (auch Knappe, Page) hieß im Mittelalter ein ritterbürtiger junger Mann (Edelknabe), der bei einem Ritter das Waffenhandwerk erlernte und Hilfsdienste verrichtete. Weil er seinem Herrn häufig den Schild nachtrug, wurde er auch "Schildträger" oder (eher irreführend:) "Waffenträger" oder "Wappenarmiger" genannt. Eher irreführend wird auch die Bezeichnung Edelknecht verwendet, die aber korrekt einen vollwertigen niederadeligen Reiterkrieger ohne Ritterwürde bezeichnet.

Edler
Edler, abgeleitet von „Edelherr“ oder „Edler Herr“, war ein Adelsprädikat, das im Falle einer Nobilitierung erbeten werden konnte. Ein Edler stand unter dem Ritter- und Freiherrenstand, aber formal über dem des untitulierten Adels. Als Anrede wurde "Euer Hochwohlgebore" benutzt.
Das Ehrenwort Edler konnte zusammen mit dem Adelszeichen von zwischen dem Vor- und Familiennamen des Geadelten eingefügt (z. B. "Edler von Emperger" für Friedrich Ignaz Emperger), oder zusammen mit einem Territorialprädikat (ein tatsächlicher oder fiktiver Ortsname) an den Familiennamen angehängt werden (z. B. "Edler von Steinstätten" für Joseph Steiner).

Fahrender Ritter
Nachdem ein junger Mann den Ritterschlag erhalten hatte und er vom Knappen zum Ritter aufgestiegen ist, begann sein Leben als echter Ritter. Allerdings musste er erst einmal zu Ansehen kommen und sich einen Namen machen. Wenn man von adeliger Herkunft war, einflussreiche Freunde und Familie hatte, war das nicht sehr schwierig. Auch genügend Geld war dabei hilfreich.
Aber was machten die, die nicht diese Voraussetzungen mitbrachten? Sie orientierten sich an den damals sehr wichtigen Rittersagen. Darin zogen die Ritter hinaus in die Welt um Abenteuer zu erleben. Sie gingen auf Reisen um ihren Mut und ihre Stärke zu beweisen. Und um dabei auch die Gunst einer wohlhabenden Frau zu gewinnen. So wurden viele junge Ritter, die nicht aus gutem Haus stammten, zu fahrenden Rittern um erst einmal Erfahrungen zu sammeln.
Sie machten sich auf die Reise, um an den Höfen bei Ritterturnieren ihr Können und ihre Waghalsigkeit unter Beweis zu stellen. Bei diesen Turnieren gab es für den Sieg auch immer beachtliche Preise. Hinzu kam, dass an den Höfen auch einflussreiche Herren waren, die einen jungen Ritter durchaus in die Gefolgschaft aufnehmen konnten. Außerdem wollte man sich einer reichen, unverheirateten Frau als geeigneten Gatten vorstellen.

Ritter
Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellat. miles, neulat. eques auratus, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, poln. rycerz, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters.
Ab dem 11. Jahrhundert etablierten sich neben adligen, „edelfreien“ Grundherren auch unfreie Hofbeamte (Ministerialen) als Ritter. Ihre in der Regel wie der alte Adel von Einkünften aus den Feudalsystem lebende Mittel- und Oberschicht bildete im 14. Jahrhundert den Hauptteil des entstehenden niederen Adels, der sich nun als Ritterstand definierte. Der Großteil der hoch- und spätmittelalterlichen Ritter konnte sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf Dauer im niederen Adelsstand der frühen Neuzeit etablieren. Einen neuen Wirkungsraum für diese kleineren Ritterfamilien boten die sich entwickelnden Städte. Zahlreiche Burgställe in dörflichen Umgebungen und Reste von spätmittelalterlichen Eigenbefestigungen in Städten zeugen bis heute von ihrer einstmaligen Existenz.

Freiherr
Freiherr ist ein Adelstitel des Heiligen Römischen Reiches, der in Österreich und dem Deutschen Reich bis 1919 fortbestand. Der Freiherr gehört damit als niedrigster Rang zum titulierten Adel wie auch Graf, Fürst und Herzog, im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat "von" im Namen trug.
Das Wort Freiherr geht auf den spätmittelhochdeutschen Ausdruck vrīherre zurück und bedeutet freier Edelmann. Der Titel ist damit identisch mit dem Baron, der sich vom latinisierten, ursprünglich fränkischen liber baro, zu Deutsch: "Freier Herr", ableitet.
In den Adelsdiplomen ("Adelsbriefen") des Heiligen Römischen Reichs wurde der germanische Titel des "freien Herrn" mit liber baro und nicht mit liber dominus wiedergegeben, um zu kennzeichnen, dass es sich um einen germanischen Herrn handelte. Aus dem lateinischen liber baro hat sich dann in den nichtgermanischen Sprachen der Titel des Barons entwickelt. In den germanischsprachigen Ländern (deutschen und skandinavischen) blieb hingegen der offizielle Titel stets der Freiherr, während in den romanischsprachigen sowie in Großbritannien, den Niederlanden und Russland der Titel Baron verliehen wurde oder wird.

Graf
Graf, weiblich Gräfin, ist ein Adelstitel. Die althochdeutschen Formen grafio und gravo stammen wahrscheinlich über das mittellateinische graffio vom byzantinisch-altgriechischen grapheus "Schreiber". Der lateinische Ausdruck comes (französisch comte und comtesse, italienisch conte und contessa) war zu spätrömischer Zeit die Bezeichnung eines hohen kaiserlichen Finanzbeamten (comes largitionum). Der Adelstitel "Graf" hatte eine umfangreiche Bandbreite, die von der Rangstufe eines Reichsfürsten bis hin zum Titulargrafen reichte (Briefadel).
Die vom Grafen abgeleiteten Titel Landgraf, Markgraf sowie einige Pfalzgrafen gehörten im Heiligen Römischen Reich dem Fürstenstand an und standen in dessen Ordnung über dem Grafenstand. Daneben existierten Standeserhöhungen in der Form "gefürsteter Graf" (sogenannter Reichsgraf).

Fürst
Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen ("Landesfürsten") wie auch spezielle Adelstitel mit eigenem Fürstenstand im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom Mittelalter bis etwa 1800, mit einem "Fürstentum" als ausgewiesenem Herrschaftsgebiet. Die Erhebung in diesen Adelsstand wurde "Fürstung" genannt. Darüber hinaus finden sich Fürsten und Fürstentümer auch in anderen Ländern und politischen Strukturen, teilweise auch nur von außen als solche bezeichnet. Ähnlich wie die Bezeichnung Häuptling übertrugen die europäischen Entdecker und Kolonisatoren Fürst und Fürstentum auf reale oder vermeintliche Anführer und Herrschaftsgebiete anderer Völker oder übersetzten deren Eigenbezeichnung als "Fürst".

Markgraf
Markgraf (lateinisch marchio oder marchisus) bezeichnete vom 8. bis zum Ende des 11. Jahrhunderts vorrangig eine nicht näher definierte Führungsrolle eines Adligen im Grenzraum, der Mark, des Reiches. Danach löste sich der Titel von seinem ursprünglichen Bezug zur Grenze und wies den Träger als Inhaber eines bestimmten Ranges innerhalb der Gruppe der Reichsfürsten aus. Der Titel des Markgrafen bezeichnete kein bestimmtes Amt. Amtstitel des Grafen im Grenzgebiet blieb die allgemeine Bezeichnung als Graf (comes). Die ältere Forschung ging dagegen davon aus, bei einem Markgrafen habe es sich um einen königlichen oder kaiserlichen Amtsträger mit militärischen Befugnissen im Grenzgebiet gehandelt. Dieser überholten Vorstellung lag die Annahme eines ausgewogenen Systems staatlicher Verwaltung mit klaren Hierarchien und ebenso klaren Zuständigkeiten innerhalb eines auf den König ausgerichteten Apparates von Amtsträgern zu Grunde.

Pfalzgraf
Die Pfalzgrafen (lateinisch comites palatini) waren ursprünglich Amtsträger und Vertreter des Königs oder Kaisers. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmänner zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König oder Kaiser. Im Heiligen Römischen Reich gab es anfangs je einen Pfalzgrafen für jedes Herzogtum. Später wurden die meisten Pfalzgrafschaften einem mächtigeren Fürstentum inkorporiert. Der einzig übriggebliebene Pfalzgraf bei Rhein gehörte ab dem Spätmittelalter dem Reichsfürstenstand an und war den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der fürstlichen Pfalzgrafen (Pfalzgraf bei Rhein) war (Königliche) Hoheit.

Landgraf
Der Landgraf (lateinisch: comes provincialis, comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der fürstlichen Landgrafen von Hessen-Kassel war ab 1815 (Königliche) Hoheit.

Herzog
Herzog (althochdeutsch herizogo, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel. Im Französischen entspricht er dem duc, im Englischen dem duke, im Spanischen dem duque, im Italienischen dem duca, im Ungarischen herceg, im Portugiesischen dem duque und im Polnischen dem wojewoda. Die Bezeichnungen in den romanischen Sprachen gehen auf lateinisch dux "Anführer" zurück.
Ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von den freien Männern eines Stammes durch Wahl im Rahmen eines Things bestimmt wurden. Üblicherweise wurden Krieger gewählt, die große Erfahrung und hohes Ansehen im Gemeinwesen vorweisen konnten. Meist spielten auch die Größe und die Kampfkraft der Gefolgschaft eine wichtige Rolle. Bekannte germanische Herzöge waren Ariovist, Arminius, Marbod und Widukind. In der Merowingerzeit waren Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben in den von den Franken eroberten germanischen und romanischen Stammesgebieten, die von den merowingischen Königen nicht ohne Anerkennung einer einheimischen Zwischenmacht ihrer direkten königlichen Herrschaft unterworfen werden konnten. Dazu gehören Alemannien, Baiern, Franken (um Würzburg), Aquitanien und die Bretagne.

Kurfürst
Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.
Die Bezeichnung Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.
Der Thronfolger wurde als Kurprinz bezeichnet, der Prinzregent für einen Kurfürsten als Kuradministrator.

Großherzog
Großherzog (französisch Grand-duc, lateinisch magnus dux, englisch Grand duke, italienisch Grandúca) ist ein europäischer Adelstitel im Rang zwischen Herzog und König. Das Herrschaftsgebiet ist ein Großherzogtum. Der Thronfolger eines Großherzogs trägt den Titel "Erbgroßherzog".
Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen Russlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 den Titel Großfürst (Veliki Kniaz) bzw. Großfürstin (Velikaya Kniagina) führten, etwas irreführend als "Grand Duke" oder "Grand-duc" bzw. als "Grand Duchess" oder "Grande-Duchesse" bezeichnet, trugen dazu jedoch das Prädikat einer "Kaiserlichen Hoheit".

König
König (oder weiblich Königin) ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger in der Rangfolge eines souveränen Staates. Hierarchisch dem König übergeordnet ist nur der Kaiser wie im Falle der historischen Großreiche. Im Europa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Staaten – beispielsweise in England und später im Vereinigten Königreich – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der König meist Staatsoberhaupt mit ausschließlich repräsentativen und zeremoniellen Aufgaben. Die Anrede eines Königs ist "Majestät".
In diesem Forum sind einzig die Administratoren Könige. Aufgrund der weitreichenden Verwaltungsmöglichkeiten ist das auch nicht ganz abwägig.
Rangaufstieg
ab dem 2. Beitrag ...... Bauer (Häusler)
ab dem 5. Beitrag ...... Bauer (Hufner)
ab dem 10. Beitrag ..... Müller
ab dem 20. Beitrag ..... Schmied
ab dem 30. Beitrag ..... Schultze
ab dem 50. Beitrag ..... Knappe
ab dem 75. Beitrag ..... Edler
ab dem 100. Beitrag .... Fahrender Ritter
ab dem 125. Beitrag .... Ritter
ab dem 150. Beitrag .... Freiherr
ab dem 200. Beitrag .... Graf
ab dem 250. Beitrag .... Fürst
ab dem 300. Beitrag .... Markgraf
ab dem 400. Beitrag .... Pfalzgraf
ab dem 500. Beitrag .... Landgraf
ab dem 750. Beitrag .... Herzog
ab dem 1000. Beitrag ... Kurfürst
ab dem 1500. Beitrag ... Großherzog
Änderungen bei den Rängen, sowohl Bezeichnungen, Rangbedingungen als auch Bildchen sind nicht ausgeschlossen.
Mögliche Änderungen können sein, dass mögliche, künftige Moderatoren als Rang Fürsten oder Könige eingeführt werden. In letzerem Falle würde der Administrator dann zum Kaiser.
Aber bleibt eben alles noch abzuwarten.
Hier also nun die auf diesem Forum zu erlangenden Titel.

Knecht
Ein Knecht ist ein Arbeiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Hofknecht, Stallknecht oder Hausknecht, im Gewerbe als Holzknecht, Fuhrknecht, Mühlenknecht, im Kriegswesen als Edelknecht, Waffenknecht und Landsknecht. In der Gerichtsbarkeit als Henkersknecht oder Richterknecht.
Die weibliche Entsprechung des Knechts ist die Magd.

Bauer (Häusler)
Die aus dem Feudalismus stammende Bezeichnung Häusler kennzeichnet die Besitzer kleinster Anwesen. Es waren Dorfbewohner, die ein kleines Haus und dazu kein oder nur wenig eigenes Land besaßen sowie nur über wenig oder gar kein Vieh, insbesondere kein Pferd oder einen Arbeitsochsen verfügten.
Häusler traten in größerer Zahl ab dem 16. Jahrhundert auf. Die dörfliche Gemarkung war zu dieser Zeit bereits weitgehend unter Hufnern und Gärtnern aufgeteilt. Für die Häusler blieben so oft nur Erwerbsmöglichkeiten als Kleinhandwerker, Dienstboten, Tagelöhner, Schulmeister oder Hirten übrig. Trotzdem bedeutete für sie der Hauserwerb einen sozialen Aufstieg innerhalb des Dorfes.

Bauer (Hufner)
Ein Hufner, auch Hüfner genannt, ist ein Bauer, der als Grundbesitz eine, mehrere oder einen Teil einer Hufe Land bewirtschaftet. In manchen Gegenden existierten auch völlig abweichende Bezeichnungen, wie zum Beispiel Ackermann, Pferdner oder im Obersächsischen auch besessene Mann oder besessene Männer.
Der Hufner war Vollmitglied der Gemeinde der Bauern, besaß Mitspracherecht in der Gemeinde und durfte die Allmende nutzen. In der dörflichen Sozialhierarchie standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines Hofes mit Land von, regional unterschiedlich 30 bis 100 Morgen, vor den Gärtnern und Häuslern. Im Gegensatz zu diesen konnten sie im Dorf das Schöppenamt ausüben.

Müller
Als Müller wird der Handwerksberuf bezeichnet, dem die (häufig industrielle) Herstellung von Mehl oder Gewürzen, Pflanzenöl oder auch Futtermitteln obliegt. Daneben nennt man den Besitzer oder Betreiber einer Mühle Müller, auch wenn diese Mühle heute kein klassisches Müllerhandwerk mehr betreibt. Zugleich ist Müller auch der häufigste Familienname des deutschen Sprachraumes.
Mittelalterliche Bauern waren bei der Kornverarbeitung abhängig von ihm, wenn der Grundherr eine Mühlenpflicht einführte, der Bauer also nicht mehr selbst von Hand mahlen durfte.

Schmied
Schmied ist die Berufs- und Handwerksbezeichnung für eine Person, deren Hauptaufgabe das Schmieden (Freiform- oder Gesenkschmieden) von Metall in handwerklicher oder industrieller Arbeit ist. Das Gesenkschmieden mit Hilfe von Hohlformen (Gesenk) stellt deutlich geringere Anforderungen an die Kunstfertigkeit des Schmieds als das Freiformschmieden. Die Werkstatt eines Schmieds ist die Schmiede.
Im Mittelalter sind alle von ihm abhängig, die Metall bearbeitet haben wollen, ob Bauer oder Edelmann. Das verleiht ihm eine gewisse Position, aus der er verhandeln kann.

Schultze
Der Schultheiß oder Schuldheiß bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herrn (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte, Schultes oder Schulze. Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege.
Der Schultheiß war meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Im friesischen und fränkischen Recht war er ein Hilfsbeamter der Grafen, betraut mit der Einziehung von Geldern und der Vollstreckung von Urteilen, meist auch Hundertschaftsführer. Gleichartige oder ähnliche Amtsstellungen waren Amtmann, Dorfrichter, Erbrichter, Fronbote, Gerichtskretscham, Greve, Meier, Schiedsmann, Vikar, Villicus, Vogt, Woith (in alphabetischer, nicht zeitlicher Reihenfolge).

Knappe
Schildknappe (auch Knappe, Page) hieß im Mittelalter ein ritterbürtiger junger Mann (Edelknabe), der bei einem Ritter das Waffenhandwerk erlernte und Hilfsdienste verrichtete. Weil er seinem Herrn häufig den Schild nachtrug, wurde er auch "Schildträger" oder (eher irreführend:) "Waffenträger" oder "Wappenarmiger" genannt. Eher irreführend wird auch die Bezeichnung Edelknecht verwendet, die aber korrekt einen vollwertigen niederadeligen Reiterkrieger ohne Ritterwürde bezeichnet.

Edler
Edler, abgeleitet von „Edelherr“ oder „Edler Herr“, war ein Adelsprädikat, das im Falle einer Nobilitierung erbeten werden konnte. Ein Edler stand unter dem Ritter- und Freiherrenstand, aber formal über dem des untitulierten Adels. Als Anrede wurde "Euer Hochwohlgebore" benutzt.
Das Ehrenwort Edler konnte zusammen mit dem Adelszeichen von zwischen dem Vor- und Familiennamen des Geadelten eingefügt (z. B. "Edler von Emperger" für Friedrich Ignaz Emperger), oder zusammen mit einem Territorialprädikat (ein tatsächlicher oder fiktiver Ortsname) an den Familiennamen angehängt werden (z. B. "Edler von Steinstätten" für Joseph Steiner).

Fahrender Ritter
Nachdem ein junger Mann den Ritterschlag erhalten hatte und er vom Knappen zum Ritter aufgestiegen ist, begann sein Leben als echter Ritter. Allerdings musste er erst einmal zu Ansehen kommen und sich einen Namen machen. Wenn man von adeliger Herkunft war, einflussreiche Freunde und Familie hatte, war das nicht sehr schwierig. Auch genügend Geld war dabei hilfreich.
Aber was machten die, die nicht diese Voraussetzungen mitbrachten? Sie orientierten sich an den damals sehr wichtigen Rittersagen. Darin zogen die Ritter hinaus in die Welt um Abenteuer zu erleben. Sie gingen auf Reisen um ihren Mut und ihre Stärke zu beweisen. Und um dabei auch die Gunst einer wohlhabenden Frau zu gewinnen. So wurden viele junge Ritter, die nicht aus gutem Haus stammten, zu fahrenden Rittern um erst einmal Erfahrungen zu sammeln.
Sie machten sich auf die Reise, um an den Höfen bei Ritterturnieren ihr Können und ihre Waghalsigkeit unter Beweis zu stellen. Bei diesen Turnieren gab es für den Sieg auch immer beachtliche Preise. Hinzu kam, dass an den Höfen auch einflussreiche Herren waren, die einen jungen Ritter durchaus in die Gefolgschaft aufnehmen konnten. Außerdem wollte man sich einer reichen, unverheirateten Frau als geeigneten Gatten vorstellen.

Ritter
Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellat. miles, neulat. eques auratus, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, poln. rycerz, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters.
Ab dem 11. Jahrhundert etablierten sich neben adligen, „edelfreien“ Grundherren auch unfreie Hofbeamte (Ministerialen) als Ritter. Ihre in der Regel wie der alte Adel von Einkünften aus den Feudalsystem lebende Mittel- und Oberschicht bildete im 14. Jahrhundert den Hauptteil des entstehenden niederen Adels, der sich nun als Ritterstand definierte. Der Großteil der hoch- und spätmittelalterlichen Ritter konnte sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf Dauer im niederen Adelsstand der frühen Neuzeit etablieren. Einen neuen Wirkungsraum für diese kleineren Ritterfamilien boten die sich entwickelnden Städte. Zahlreiche Burgställe in dörflichen Umgebungen und Reste von spätmittelalterlichen Eigenbefestigungen in Städten zeugen bis heute von ihrer einstmaligen Existenz.

Freiherr
Freiherr ist ein Adelstitel des Heiligen Römischen Reiches, der in Österreich und dem Deutschen Reich bis 1919 fortbestand. Der Freiherr gehört damit als niedrigster Rang zum titulierten Adel wie auch Graf, Fürst und Herzog, im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat "von" im Namen trug.
Das Wort Freiherr geht auf den spätmittelhochdeutschen Ausdruck vrīherre zurück und bedeutet freier Edelmann. Der Titel ist damit identisch mit dem Baron, der sich vom latinisierten, ursprünglich fränkischen liber baro, zu Deutsch: "Freier Herr", ableitet.
In den Adelsdiplomen ("Adelsbriefen") des Heiligen Römischen Reichs wurde der germanische Titel des "freien Herrn" mit liber baro und nicht mit liber dominus wiedergegeben, um zu kennzeichnen, dass es sich um einen germanischen Herrn handelte. Aus dem lateinischen liber baro hat sich dann in den nichtgermanischen Sprachen der Titel des Barons entwickelt. In den germanischsprachigen Ländern (deutschen und skandinavischen) blieb hingegen der offizielle Titel stets der Freiherr, während in den romanischsprachigen sowie in Großbritannien, den Niederlanden und Russland der Titel Baron verliehen wurde oder wird.

Graf
Graf, weiblich Gräfin, ist ein Adelstitel. Die althochdeutschen Formen grafio und gravo stammen wahrscheinlich über das mittellateinische graffio vom byzantinisch-altgriechischen grapheus "Schreiber". Der lateinische Ausdruck comes (französisch comte und comtesse, italienisch conte und contessa) war zu spätrömischer Zeit die Bezeichnung eines hohen kaiserlichen Finanzbeamten (comes largitionum). Der Adelstitel "Graf" hatte eine umfangreiche Bandbreite, die von der Rangstufe eines Reichsfürsten bis hin zum Titulargrafen reichte (Briefadel).
Die vom Grafen abgeleiteten Titel Landgraf, Markgraf sowie einige Pfalzgrafen gehörten im Heiligen Römischen Reich dem Fürstenstand an und standen in dessen Ordnung über dem Grafenstand. Daneben existierten Standeserhöhungen in der Form "gefürsteter Graf" (sogenannter Reichsgraf).

Fürst
Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen ("Landesfürsten") wie auch spezielle Adelstitel mit eigenem Fürstenstand im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom Mittelalter bis etwa 1800, mit einem "Fürstentum" als ausgewiesenem Herrschaftsgebiet. Die Erhebung in diesen Adelsstand wurde "Fürstung" genannt. Darüber hinaus finden sich Fürsten und Fürstentümer auch in anderen Ländern und politischen Strukturen, teilweise auch nur von außen als solche bezeichnet. Ähnlich wie die Bezeichnung Häuptling übertrugen die europäischen Entdecker und Kolonisatoren Fürst und Fürstentum auf reale oder vermeintliche Anführer und Herrschaftsgebiete anderer Völker oder übersetzten deren Eigenbezeichnung als "Fürst".

Markgraf
Markgraf (lateinisch marchio oder marchisus) bezeichnete vom 8. bis zum Ende des 11. Jahrhunderts vorrangig eine nicht näher definierte Führungsrolle eines Adligen im Grenzraum, der Mark, des Reiches. Danach löste sich der Titel von seinem ursprünglichen Bezug zur Grenze und wies den Träger als Inhaber eines bestimmten Ranges innerhalb der Gruppe der Reichsfürsten aus. Der Titel des Markgrafen bezeichnete kein bestimmtes Amt. Amtstitel des Grafen im Grenzgebiet blieb die allgemeine Bezeichnung als Graf (comes). Die ältere Forschung ging dagegen davon aus, bei einem Markgrafen habe es sich um einen königlichen oder kaiserlichen Amtsträger mit militärischen Befugnissen im Grenzgebiet gehandelt. Dieser überholten Vorstellung lag die Annahme eines ausgewogenen Systems staatlicher Verwaltung mit klaren Hierarchien und ebenso klaren Zuständigkeiten innerhalb eines auf den König ausgerichteten Apparates von Amtsträgern zu Grunde.

Pfalzgraf
Die Pfalzgrafen (lateinisch comites palatini) waren ursprünglich Amtsträger und Vertreter des Königs oder Kaisers. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmänner zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König oder Kaiser. Im Heiligen Römischen Reich gab es anfangs je einen Pfalzgrafen für jedes Herzogtum. Später wurden die meisten Pfalzgrafschaften einem mächtigeren Fürstentum inkorporiert. Der einzig übriggebliebene Pfalzgraf bei Rhein gehörte ab dem Spätmittelalter dem Reichsfürstenstand an und war den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der fürstlichen Pfalzgrafen (Pfalzgraf bei Rhein) war (Königliche) Hoheit.

Landgraf
Der Landgraf (lateinisch: comes provincialis, comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der fürstlichen Landgrafen von Hessen-Kassel war ab 1815 (Königliche) Hoheit.

Herzog
Herzog (althochdeutsch herizogo, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel. Im Französischen entspricht er dem duc, im Englischen dem duke, im Spanischen dem duque, im Italienischen dem duca, im Ungarischen herceg, im Portugiesischen dem duque und im Polnischen dem wojewoda. Die Bezeichnungen in den romanischen Sprachen gehen auf lateinisch dux "Anführer" zurück.
Ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von den freien Männern eines Stammes durch Wahl im Rahmen eines Things bestimmt wurden. Üblicherweise wurden Krieger gewählt, die große Erfahrung und hohes Ansehen im Gemeinwesen vorweisen konnten. Meist spielten auch die Größe und die Kampfkraft der Gefolgschaft eine wichtige Rolle. Bekannte germanische Herzöge waren Ariovist, Arminius, Marbod und Widukind. In der Merowingerzeit waren Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben in den von den Franken eroberten germanischen und romanischen Stammesgebieten, die von den merowingischen Königen nicht ohne Anerkennung einer einheimischen Zwischenmacht ihrer direkten königlichen Herrschaft unterworfen werden konnten. Dazu gehören Alemannien, Baiern, Franken (um Würzburg), Aquitanien und die Bretagne.

Kurfürst
Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.
Die Bezeichnung Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.
Der Thronfolger wurde als Kurprinz bezeichnet, der Prinzregent für einen Kurfürsten als Kuradministrator.

Großherzog
Großherzog (französisch Grand-duc, lateinisch magnus dux, englisch Grand duke, italienisch Grandúca) ist ein europäischer Adelstitel im Rang zwischen Herzog und König. Das Herrschaftsgebiet ist ein Großherzogtum. Der Thronfolger eines Großherzogs trägt den Titel "Erbgroßherzog".
Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen Russlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 den Titel Großfürst (Veliki Kniaz) bzw. Großfürstin (Velikaya Kniagina) führten, etwas irreführend als "Grand Duke" oder "Grand-duc" bzw. als "Grand Duchess" oder "Grande-Duchesse" bezeichnet, trugen dazu jedoch das Prädikat einer "Kaiserlichen Hoheit".

König
König (oder weiblich Königin) ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger in der Rangfolge eines souveränen Staates. Hierarchisch dem König übergeordnet ist nur der Kaiser wie im Falle der historischen Großreiche. Im Europa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Staaten – beispielsweise in England und später im Vereinigten Königreich – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der König meist Staatsoberhaupt mit ausschließlich repräsentativen und zeremoniellen Aufgaben. Die Anrede eines Königs ist "Majestät".
In diesem Forum sind einzig die Administratoren Könige. Aufgrund der weitreichenden Verwaltungsmöglichkeiten ist das auch nicht ganz abwägig.
Rangaufstieg
ab dem 2. Beitrag ...... Bauer (Häusler)
ab dem 5. Beitrag ...... Bauer (Hufner)
ab dem 10. Beitrag ..... Müller
ab dem 20. Beitrag ..... Schmied
ab dem 30. Beitrag ..... Schultze
ab dem 50. Beitrag ..... Knappe
ab dem 75. Beitrag ..... Edler
ab dem 100. Beitrag .... Fahrender Ritter
ab dem 125. Beitrag .... Ritter
ab dem 150. Beitrag .... Freiherr
ab dem 200. Beitrag .... Graf
ab dem 250. Beitrag .... Fürst
ab dem 300. Beitrag .... Markgraf
ab dem 400. Beitrag .... Pfalzgraf
ab dem 500. Beitrag .... Landgraf
ab dem 750. Beitrag .... Herzog
ab dem 1000. Beitrag ... Kurfürst
ab dem 1500. Beitrag ... Großherzog
Änderungen bei den Rängen, sowohl Bezeichnungen, Rangbedingungen als auch Bildchen sind nicht ausgeschlossen.
Mögliche Änderungen können sein, dass mögliche, künftige Moderatoren als Rang Fürsten oder Könige eingeführt werden. In letzerem Falle würde der Administrator dann zum Kaiser.
Aber bleibt eben alles noch abzuwarten.