Kindersicherheit und -gesundheit




Alles rund ums Thema Schwangerschaft, Kinder, Gesundheit und Sicherheit

Kindersicherheit und -gesundheit

Beitragvon almafan » Di 30. Apr 2019, 16:37

Kindersicherheit und -gesundheit


Inhaltsverzeichnis

... 002, 22.08.2022: Kinder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr (#1)
... 003, 22.08.2022: Kindeswohlgefährdung


#1 - Ursprünglich am 30.04.2019 erstellt. Aber durch das vorangeschobene Inhaltsverzeichnis um einen Beitrag verschoben.
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"If the biggest problem that you're having in the twenty-first century involves
what other people's genitals look like, and what they're doing with those genitals
in the presence of other consenting adults, you may need to reevaluate your
priorities." - Forrest Valkai


("Wenn das größte Problem, das du im 21. Jahrhundert hast, darin besteht, wie
anderer Leute Genitalien aussehen und was diese damit in Gegenwart anderer
Erwachsener mit deren Einverständnis machen, musst du möglicherweise deine
Prioritäten neu bewerten.")

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Re: Kinder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr

Beitragvon almafan » Mo 22. Aug 2022, 13:06

Kinder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr

2017 wurden laut statistischen Bundesamt 15 radfahrende Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr getötet, 2016 waren es 5. Richtiges Verhalten von Kindern im Straßenverkehr und das elterliche Vorbild kann das Unfallrisiko vermindern.
Bei jüngeren Verkehrsteilnehmern sind Seh- und Hörvermögen noch nicht vollständig entwickelt. Es fällt Ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Außerdem lassen sie sich leicht ablenken. Kinder lernen frühestens mit 8 Jahren, mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie Fahrtrichtung und Umfeld im Blick haben.

Die ersten Übungen sollten immer unter Aufsicht auf Plätzen ohne Verkehr stattfinden. Der ADAC empfiehlt, Kinder erst nach der schulischen Fahrradprüfung in der 4. Klasse alleine mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Gelernte Verhaltensregeln sollten Eltern immer wieder in der Praxis überprüfen.

Auch für die kleinen Radfahrer gelten die Grundregeln und Verkehrszeichen im Straßenverkehr. Dass heißt, ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Wie sieht ein sicheres Kinderfahrrad aus?

Aus Sicherheitsgründen sollte man beim Kauf eines Kinderfahrrads auf folgendes achten:
  • leichtgängige Scheiben- oder Handbremsen
  • Daumenschalthebel oder Drehgriff-Schalthebel (am Lenker)
  • Halogenscheinwerfer oder LED-Leuchten und geschützt verlegte Lichtkabel
  • leistungsstarker, leichtgängiger Dynamo
  • oder batteriebetriebene Lichtanlage für Scheinwerfer und/oder Rücklicht, die auch im Stand zum Beispiel beim Halten an der Ampel leuchtet
  • gesicherte Schraubverbindungen
  • Leuchtstreifen an den Reifen

Als Faustregel für die richtige Größe des Fahrrads gilt, ein bequemer Stand mit beiden Beinen auf dem Boden, wenn es auf dem Sattel sitzt und aufrecht sitzend den Lenker bedienen kann. Folgende Reifengrößen können gelten:
  • 18 Zoll für 112 bis 125 cm Körpergröße
  • 20 Zoll für 125 bis 140 cm Körpergröße
  • 24 Zoll für 140 bis 160 cm Körpergröße
  • 26 Zoll ab 160 cm Körpergröße
  • 28 Zoll ab 170 cm Körpergröße

Mit oder ohne Helm?

NIE ohne Helm! Und als Eltern der Vorbildfunktion bewusst sein.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte 2017 erschreckende Zahlen: Nur 17 Prozent aller Fahrradfahrer tragen einen Helm. Dafür aber 76 Prozent aller Kinder von 6 bis 10 Jahren. Ein Helm verhindert zwar keine Unfälle, lässt aber Kopf- und Hirnverletzungen deutlich weniger schwer ausfallen.

Achtet beim Kauf auf das CE-Zeichen, dass der Helm gut sitzt und nicht rutscht. Er sollte außerdem dem Kind gefallen, da der Helm dann gerne getragen wird. Der Kinngurt sollte stets so eingestellt sein, dass er eng anliegt.

Sichtbarkeit im Dunkeln

25 Meter. Weiter ist ein Kind selbst bei guten Sichtverhältnissen in der Dunkelheit nicht zu erkennen, wenn es dunkle Kleidung trägt. 40 Meter dagegen, wenn es helle Kleidung trägt. Zu bedenken gilt, eine Sekunde Fahrtzeit bei 50 km/h ergibt 13,8 Meter. Je früher also der Radfahrer erkannt wird, desto besser.

Erhöhen lässt sich die Sichtbarkeit mit Sicherheitsweste und Reflektoren an der Kleidung. Dann sieht ein Autofahrer das Kind bereits aus einer Entfernung von 130 bis 140 Metern.

Wo dürfen Kinder Rad fahren?

Das ist gestaffelt:
  • Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren.
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.
  • Kinder ab 10 Jahren müssen Radweg oder Fahrbahn nutzen.

So lange das Kind den Gehweg benutzt, muss es zum Überqueren einer Straße absteigen und das Rad über die Straße schieben.

Ist ein Radweg vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter 8 Jahren benutzen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen.

Wer darf welche Kinder transportieren oder begleiten?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, wer ein Kind auf dem Rad transportieren kann, wie alt das transportierte Kind sein darf und worauf bei der Begleitung Rad fahrender Kinder zu achten ist.
  • Die bleitende oder transportierende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Das transportierte Kind darf maximal 7 Jahre alt sein.
  • Der Transport darf nur in für den Kindertransport vorgesehenen Anhängern (maximal 2 Kinder) oder in Kindersitzen erfolgen.
  • Die Begrenzung auf das vollendete 7. Lebensjahr gilt nicht für das Befördern eines behinderten Kindes.

Seit Ende 2016 ist es erlaubt, dass Eltern ihr Kind auf dem Gehweg begleiten dürfen. Dabei gilt: Beim Überqueren der Straße müssen beide absteigen und schieben.
Begleiten mehrere Erwachsene oder Aufsichtspersonen über 16 Jahren ein oder mehrere Kinder fahren Sie getrennt. Denn nur eine Aufsichtsperson darf je ein oder mehrere Kinder auf dem Bürgersteig begleiten.
Das gilt natürlich nicht für baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege, denn dort dürfen Kinder jeden Alters unterwegs sein.

Haftung

2002 wurde die Altersschwelle für die Haftung von Kindern im motorisierten Verkehr auf 10 Jahre heraufgesetzt. Das heißt: Ein noch nicht 10-jähriges Kind wird bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr oder einem Schienenfahrzeug regelmäßig von der Haftung ausgenommen und muss sich auch bei seinen eigenen Schadensersatzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Bei Delikten wie zum Beispiel dem Zerkratzen von Autos liegt die Altersgrenze jedoch schon bei 7 Jahren.

Quellen:
ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil Club: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/kinder-fahrradfahren-strassenverkehr/
ADFC, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.: https://www.adfc.de/artikel/rechtliche-bestimmungen-bei-kindertransport-und-begleitung/
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Re: Kindersicherheit und -gesundheit

Beitragvon almafan » Mo 22. Aug 2022, 13:41

Kindeswohlgefährdung

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

‌Der Begriff "Kindeswohl" bezeichnet das körperliche und psychische Wohlbefinden eines Kindes. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn durch eine Handlung oder Unterlassung einer Handlung das Wohlergehen eines Kindes in Gefahr gebracht wird. ‌‌Die Gefahr kann von einer sorgeberechtigten oder einer dritten Person ausgehen. Gefährdungslagen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Familien entstehen. "Kindeswohlgefährdung" ist ein undefinierter Rechtsbegriff. Das heißt: Es gibt keine eindeutige rechtliche Definition, was damit tatsächlich gemeint ist. Ob eine Gefährdung besteht und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, entscheiden letztlich Fachkräfte des Jugendamts und das Familiengericht.

Hinweis:
Das Statistische Bundesamt erhebt regelmäßig Daten zur Kindeswohlgefährdung. 2019 wurden 55.500 Fälle von Kindeswohlgefährdung verzeichnet. Das sind 10 % mehr Gefährdungsfälle als im Vorjahr. Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts von Mai 2020 zeigt, dass während der Corona-Krise kein Anstieg an Kindeswohlgefährdungen verzeichnet wurde. Jugendämter begründen dies jedoch damit, dass in der Krise Kommunikationswege unterbrochen wurden und viele Schulen und KiTas geschlossen waren.

Eine Gefährdungslage muss nicht immer aus einem bewussten Verhalten heraus entstehen. Sie kann folgende Gründe haben:
‌1) Kindeswohlgefährdung durch Sorgerechtsmissbrauch
‌2) Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung des Kindes
‌3) Kindeswohlgefährdung durch unverschuldetes Versagen
‌4) Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten einer dritten Person

‌Für Fachkräfte und Berufsgeheimnisträger in den Bereichen Kinder- und Jungendhilfe, Kinder- und Jugendschutz, Familie und Adoption, Lehrerinnen und Lehrer, aber natürlich auch für die Eltern und Vertrauenspersonen von Kindern ist der Begriff des Kindeswohls von zentraler Bedeutung.

Welche Formen von Kindeswohlgefährdung gibt es?
1‌) Vernachlässigung
‌2) Kindesmisshandlung
‌3) Sexualisierte Gewalt
‌4) Genitalbeschneidung
‌5) Gefährdung des Vermögens

Ich will die einzelnen Punkte hier gar nicht durchgehen, aber ich habe eine gute Seite im Netz gefunden, die klipp und klar alle hier beschrieben Punkte erklärt. Sie erklärt, was der Unterschied zwischen Vernachlässigung und Missbrauch ist, welche Formen von Vernachlässigung und Missbrauch es gibt, was sexualisierte Gewalt ist und welche Formen auch diese hat. Warum und wie Unterhaltszahlungen geregelt sind, was man bei einem Verdacht tun sollte und wer welche Kompetenzen in diesen Fällen hat.

Download Checkliste Kindeswohlgefährdung
https://beratung.de/res/img/ratgeber/829e036e-9918-45ad-a3e2-77534dc4b57d-Checkliste_Kindeswohlgefaehrdung.pdf

Die ist aber speziell für Fachkräfte gedacht, denn die sind zum Schutzauftrag verpflichtet. Sie dient nur zur Orientierung und ersetzt keineswegs eine tatsächliche Checkliste der öffentlichen Einrichtungen und anderen qualifizierten Anlaufstellen. Es finden sich auf der Webseite aber auch noch Kontaktadressen, Webseiten und Rufnummern von Kinderschutzhotline, Jugendämtern und Kinderschutzzentren.

Aber auch, "wer nicht zur Gruppe der Berufsgeheimnisträger (Kinder- und Jugendhilfe-Mitarbeiter, Ärzte, etc.) gehört, kann und soll bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ebenfalls aktiv werden. Eine Verpflichtung dazu gibt es zwar nicht. Besser ist es aber, Gefährdungslagen ernst zu nehmen." (Zitat Webseite) Achtung: Ist ein Kind unmittelbar in Gefahr, müssen unverzüglich Polizei und Rettungskräfte alarmiert werden.

Was zeigt die Statistik?

Im Jahr 2020 waren ca. 45.400 Kinder in Obhut (8% weniger als 2019)
Im Jahr 2019 war die häufigste Form von Kindeswohlgefährdung die Vernachlässigung (fast die Hälfte der Fälle), gefolgt von mehreren Gefährdungsarten gleichzeitig (20 %) sowie psychischer Misshandlung (16%) und körperlicher Misshandlung (15 %). Um sexualisierte Gewalt handelte es sich in 4 % aller Fälle.
Im Jahr 2019 gab es 55.500 registrierte Fälle von Kindeswohlgefährdung (10 % mehr als 2018)
Im Jahr 2019 haben die Jugendämter bundesweit 173 000 Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung geprüft (15 % mehr als 2018)

Mehr dazu hier:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderschutz/_inhalt.html#sprg446600

Der ganze Artikel ist hier zu finden:
https://beratung.de/recht/ratgeber/kindeswohlgefaehrdung-arten-checkliste-massnahmen_fnsnng
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